Zuschüsse bei Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten, sowie Defibrillatoren der Sportvereine
Gültig ab 01.01.2025
Der Zuschussantrag ist ausschließlich online über das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de vor dem Kauf beim Sportbund Rheinland einzureichen und mit der Unterschrift eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes zu versehen.
Die Anschaffung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag eines Anbieters oder die Kopie eines entsprechenden Prospektes beizufügen. Die Antragsunterlagen sind im Portal hochzuladen.
Grundsätzlich ist lediglich ein Antrag für Großsportgeräte pro Jahr erlaubt.
Groß- und Mehrspartenvereine ab 500 Mitglieder dürfen pro Jahr für Großsportgeräte und Sportgeräte zusammen zwei Anträge stellen. Bei weniger als 500 Mitglieder darf lediglich ein Antrag für ein Großsportgerät oder Sportgerät innerhalb des Jahres gestellt werden.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für den Zweck Verwendung finden, für den sie bewilligt wurden.
Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.
Ein Weiterverkauf der bezuschussten Geräte ist nicht erlaubt.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 20 % der anerkannten nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 1.000 Euro.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage der Rechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind. Ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Quittungsbeleg bei Barzahlung) ist beizufügen. Die Abrechnungsunterlagen sind im Portal hochzuladen.
Der Auszahlungsbetrag des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten. Liegen diese Kosten unter dem Mindestkaufpreis kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.
Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de
Download
Sportförderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz2 MB
Sportförderrichtlinien des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 15. Februar 2022