Grundgedanke der Übungsleiter-Bezuschussung ist die Förderung qualifizierter Übungsleitertätigkeit im Verein.
Innerhalb dieser Förderung wird die Kinder- und Jugendarbeit besonders berücksichtigt. Grundlage der Bezuschussung ist die Anzahl der lizenzierten Übungsleiter (ÜL-Pauschale) wie auch die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre.
Bei der Bezuschussung wird unterschieden zwischen nebenamtlich tätigen Übungsleitern und hauptamtlich tätigen Übungsleitern.